Jedem teilnehmenden Standort stehen die eigenen Daten in anonymisierter Form zur Verfügung...
Die eigenen Daten dürfen uneingeschränkt genutzt, ausgewertet und publiziert werden – ohne Verwendung der Daten anderer Standorte oder des Datenpools.
Wenn ein Standort Daten auswerten und publizieren möchte, die über die Daten des eigenen Standortes hinausgehen, kann ein Antrag beim Wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Reanimationsregisters gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Publikationsrichtlinie.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Reanimationsregisters enthält umfassende Ausführungen zum Datenschutz. Das Datenschutzkonzept des Deutschen Reanimationsregisters ist durch ein Datenschutz-Gutachten abgesichert.