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Verabschiedet vom Präsidium der DGAI im Jahr 2005:
1. Präambel
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) baut ein bundesweites, webbasiertes Register zur präklinischen Reanimation auf mit dem Ziel, durch Beobachtung und Auswertung von Behandlungsstrategien nicht nur einen Qualitätsvergleich im Sinne eines Benchmarking zu erhalten, sondern auch die Qualität der präklinischen Notfallversorgung weiter zu steigern.
2. Zentralstelle
Das Reanimationsregister (RR) der DGAI hat seinen Standort in Nürnberg.
Die DGAI finanziert den Aufbau des RR. Die Schutz-, Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der DGAI.
3. Wissenschaftliches Komitee
Ein wissenschaftliches Komitee organisiert die Sammlung der Daten, eine regelmäßige Auswertung sowie eine solche auf spezielle Anforderung, jeweils unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Dem wissenschaftlichen Komitee gehören als geborene Mitglieder an der Erste Sprecher des Arbeitskreises Notfallmedizin, der Ärztliche Geschäftsführer der DGAI sowie ein weiteres, vom Engeren Präsidium der DGAI benanntes Mitglied. Das Komitee benennt aus seinem Kreis einen federführenden, sofern das Engere Präsidium von seinem Recht, diesen zu bestimmen,keinen Gebrauch macht. Das Engere Präsidium kann weitere Personen in das wissenschaftliche Komitee berufen. Das wissenschaftliche Komitee erstellt einen jährlichen, dem Präsidium der DGAI vorzulegenden Bericht, berät und unterstützt bei Studienauswertungen. Im Einvernehmen mit der DGAI entwickelt das wissenschaftliche Komitee einen Standarddatensatz und entwirft einen einheitlichen Anmeldebogen für die teilnehmenden Institutionen und stellt diesen im Internet zur Verfügung. Bei Zweifeln an der validen Erhebung und Dokumentation soll das Wissenschaftliche Komitee gemeinsam mit der teilnehmenden Institution die Daten auf Plausibilität überprüfen. Das Wissenschaftliche Komitee entscheidet über die Datenweitergabe zu externen Auswertungen und Publikationen.
4. Teilnehmende Institutionen
Jeder Notarztstandort und jede am Notarztdienst teilnehmende Fachabteilung eines Krankenhauses in der Bundesrepublik kann unter näherer Angabe der Struktur und des Einzugsgebietes des Standortes auf Antrag unter Verwendung des Anmeldebogens zur Teilnahme am RR zugelassen werden. Der Antrag muss die für die Erhebung und Prüfung der Daten vor Ort und deren Transfer verantwortliche Person namentlich benennen. Diese Person ist für eine den aktuellen Datenschutzbestimmungen genügende Datenerfassung und Datenweitergabe in verschlüsselter,anonymisierter Form unter Verwendung eines standardisierten, webbasierten Erfassungstools an die Zentralstelle RR verantwortlich. Über den Antrag entscheidet das Wissenschaftliche Komitee. Jede teilnehmende Institution, die regelmäßig Daten an das RR weiterleitet, erhält einmal jährlich eine Auswertung ihrer Daten zum Vergleich mit den anonymisierten Daten der anderen teilnehmenden Institutionen. Eine teilnehmende Institution kann durch das Wissenschaftliche Komitee ausgeschlossen werden, wenn sie den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und plausible Datenerfassung nicht genügt und/oder datenschutzrechtliche Bestimmungen bzw. die der DGAI zustehenden Verwertungs- und Nutzungsrechte verletzt. Sonderauswertungen können beim Wissenschaftlichen Komitee beantragt werden; der Antragsteller hat die Kosten der Sonderauswertungen zu tragen.
5. Einschlusskriterien
Gesammelt werden die Daten aller präklinisch durchgeführten Reanimationen durch die teilnehmenden Institutionen unabhängig vom Erfolg der Maßnahmen. Innerklinische Reanimationen können unter besonderer Kodierung, die eine separate Auswertung ermöglicht, eingeschlossen werden. Unter Reanimation werden die Maßnahmen bei Patienten mit den klinischen Zeichen eines Herz-Kreislaufstillstandes verstanden, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von aus- und weitergebildetem Personal oder von Laien durchgeführt wurden und ohne Rücksicht auf den Erfolg der Maßnahmen.
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