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„Reanimationsregister – German Resuscitation Registry (GRR)“ jetzt als Wortmarke eingetragen |
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Die systematische überörtliche Erfassung von Reanimationsdaten in Deutschland geht zurück auf die Definition eines DGAI-Erstversorgungsdatensatzes im März 2003. Auch der offizielle Start des deutschlandweiten Reanimationsregisters liegt mittlerweile 4 Jahre zurück. In dieser Zeit konnte die Datenbank bundesweit etabliert werden und verfügt inzwischen über jeweils knapp 80 prä- und innerklinische Teilnehmer (Stand Mai 2011).
Der zunehmende Ausbau des Registers erfordert auch eine Professionalisierung der Organisationsstrukturen. Dies wurde unter anderem durch die neue Geschäftsordnung vom April 2011 umgesetzt. Um dieser allgemeinen Akzeptanz des Registers Rechnung zu tragen, wurde der Begriff „Reanimationsregister – German Resuscitation Registry (GRR)“ im Januar 2011 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.
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